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Der Mitteilung zufolge erfolgen seit dem 01. Januar 2006 die Bekanntmachungen von Vergabeverfahren der Bundesverwaltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nur noch elektronisch im Internet auf dem Portal der Bundesverwaltung (www.bund.de). Gleichzeitig bieten die Dienststellen der Bundesverwaltung allen Interessenten eine elektronische Abwicklung ihrer parallel unter der Adresse www.evergabe-online.de veröffentlichten Vergabeverfahren an; für den Bezug der Vergabeunterlagen fallen hierbei keine Kosten an.
Die Ankündigung des BMVBS sowie der erwähnte Stufenplan sind vor dem Hintergrund der Einigung der EU-Mitgliedstaaten zu sehen, ab dem Jahr 2010 zumindest 50 % der grenzüberschreitend zu veröffentlichenden Vergaben elektronisch abzuwickeln. Vorliegend ist allerdings zu beachten, dass die Ankündigung des BMVBS sich nur auf Liefervergaben bezieht. Bei Vergaben nach der VOB/A unterhalb der Schwellenwerte steht einer ausschließlich elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren noch im Wege, dass hier nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 2 VOB/A – anders als bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte – der Bieter nach wie vor berechtigt ist, sein Angebot in Papierform abzugeben. Es bleibt abzuwarten, ob eine Anpassung an die Vorschriften der VOL/A erfolgen wird.
| Mehr zum Thema... |
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im Internet |
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Portal der Bundesverwaltung |
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(Bernd Düsterdiek)
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