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Seit Anfang 2006 können Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ihre Eignung mit einer Eintragung in der Online-Liste beim „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ nachweisen. Folgende Vorteile bietet das Präqualifikationssystem: - Der Arbeitsaufwand für die Eignungsprüfung kann bei jedem einzelnen Angebot minimiert werden. - Die Eignungsprüfung kann auf auftragsbezogene Kriterien konzentriert werden. - Auftraggeber erhalten Angebote von Unternehmen, die ihre Zuverlässigkeit mit einer Art Gütesiegel dokumentiert haben. - Die Auswahl von Teilnehmern an Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird erleichtert, da Eignungsnachweise, insbesondere die Referenzen, mit der Internetliste stets abrufbar zur Verfügung stehen. - Auftraggeber müssen keine Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise ausschließen. Das BMVBS hat darauf hingewiesen, dass unter www.pq-verein.de alle Informationen zur Präqualifikation und die Liste der präqualifizierten Unternehmen abgerufen werden können. Firmennamen und präqualifizierte Leistungsbereiche einschließlich Adresse stehen der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem passwortgeschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten öffentliche Auftraggeber auf Anforderung per E-Mail unter: info@pq-vob-verein.de eine Zugangsberechtigung. Weist ein Unternehmen seine auftragsunabhängige Eignung im Angebotsschreiben der Vergabestelle unter Angabe der Registriernummer mit der Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.“ nach, so sind mit dieser Eintragung die Eignungskriterien auf der Grundlage des § 8 Nr. 3 VOB/A erfüllt. Insbesondere werden damit auch leistungsbereichsbezogene Referenzen nachgewiesen. Anmerkung: Im Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A (VOB/A 2006) wurde in § 8 Nr. 3 VOB/A die Öffnung für die Anerkennung der Präqualifikation vorgesehen. Ab dem 01. November 2006 steht diese Option allen öffentlichen Auftraggebern als Alternative zur Verfügung.
(Bernd Düsterdiek)
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