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Ein Erlass des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 13.04.2007 sieht die Erhöhung der bislang geltenden Wertgrenzen vor. Danach sind künftig Bau-, Liefer- und Dienstleistungsvergaben bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer (bislang 20 000 Euro) freihändig ohne weitere Einzelbegründung möglich. Bauleistungen können dem Erlass zufolge bis zu einem Gesamtauftragswert von 300 000 Euro ohne Umsatzsteuer (bislang 200 000 Euro) ohne weitere Einzelbegründung beschränkt ausgeschrieben werden. Ferner erhält der Erlass eine Erweiterung der bisherigen Definition kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Wertgrenzen-Erlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist im Amtsblatt am 30.04.2007 (Amtblatt MV 2007, S. 207 f.) veröffentlicht worden und am 01.05.2007 in Kraft getreten.
Auch das Land Brandenburg hat in § 25a Abs. 2 beziehungsweise 3 Gemeindehaushaltsverordnung erstmals Wertgrenzenregelungen für Gemeinden und Gemeindeverbände eingeführt. Danach ist im Land Brandenburg für Bauaufträge bis 200 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) die beschränkte Ausschreibung und bis 20 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) die freihändige Vergabe zulässig. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 20 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) gestattet. Die Regelung ist bis zum 31. 03.2010 befristet. Vor Fristablauf soll die Wirksamkeit der Regelung überprüft werden, um sie dann je nach Ergebnis auslaufen zu lassen oder zu verlängern. Auch für die Landesverwaltung wurden die bestehenden Wertgrenzen durch Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung deutlich erhöht (vgl. Nr. 13 des Erlasses des Ministeriums der Finanzen vom 23.03.2007).
Nachzutragen bleibt für Brandenburg, dass die ersten Abschnitte der VOB/A 2006 und der VOL/A 2006 seit 28.04.2007 auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände verbindlich anzuwenden sind (Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 16.04.2007, GVBl. II Nr. 8 vom 27.04.2007, S. 102).
(Bernd Düsterdiek)
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