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Die Mitteilung über diese Klage wurde am 02.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. 2006 C 294, S. 52). Erfreulich ist, dass zwischenzeitlich sowohl Frankreich als auch Polen, die Niederlande sowie Österreich der deutschen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof beigetreten sind. Auch das Europäische Parlament hat sich im Rahmen seiner Entschließung zu PPP und Konzessionen geäußert: Ohne die Mitteilung der EU-Kommission ausdrücklich zu nennen, votiert es gegen die Einführung von Regelungen für den Unterschwellenbereich. Zugleich hat das EP unterstrichen, dass die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung der Grundsätze des Primärrechts verantwortlich sind und die Schaffung von Regelungen auf EU-Ebene Vorrecht des Rates und des EU-Parlaments ist. Am 20.12.2006 hat sich schließlich auch der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit der Thematik befasst und beschlossen, den Parlamentspräsidenten aufzufordern, dem Verfahren beim EuGH auf Seiten der Bundesregierung beizutreten. Offen ist, ob der Parlamentspräsident verpflichtet ist, der Aufforderung nachzukommen. Klärungsbedürftig erscheint ebenfalls, ob der Präsident zunächst einen entsprechenden Beschluss des Präsidiums einholt oder ob vorab sogar ein Beschluss des EP-Plenums über den Beitritt zur deutschen Klage erforderlich wäre. Anmerkung: Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat auf Initiative des DStGB die Bundesregierung bereits im Jahr 2006 aufgefordert, sich nachdrücklich gegen die Mitteilung der EU-Kommission auszusprechen. In der Mitteilung der Kommission vom 23.06.2006 verfolgt diese das Ziel, gegebenenfalls auch eine europaweite Bekanntmachung kleinerer kommunaler Aufträge zu erreichen. Die sachgerechte Bekanntmachung derartiger Kleinaufträge, etwa durch die Kommunen, soll über einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz seitens der Unternehmer durchgesetzt werden können. Die Bundesvereinigung hatte seinerzeit die Bundesregierung gebeten, gegebenenfalls eine Klärung der mit der EU-Mitteilung verbundenen Frage (insbesondere Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission) durch den Europäischen Gerichtshof herbeizuführen. Deshalb ist es erfreulich, dass die Bundesregierung dieser Bitte entsprochen und mittlerweile Klage gegen die EU-Kommissionsmitteilung erhoben hat. Die Mitteilung der Kommission kann bei Interesse im Internet unter www.dstgb-vis.de abgerufen werden.
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in VIS |
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Bisherige Berichterstattung |
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(Bernd Düsterdiek)
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