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Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist bislang noch nicht vorgelegt worden. Wie das BMWi auf Nachfrage mitgeteilt hat, existiert aber ein erster Entwurf, welcher sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und im Anschluss daran – also voraussichtlich im Februar 2007 – den Ländern sowie den Verbänden zur Stellungnahme übersandt werden soll. Dem Vernehmen nach sieht der Gesetzentwurf keine Regelung für einen Rechtschutz im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte vor. Hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion im Sommer 2006 noch die Rechtswegzersplitterung durch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Zivilgerichte mit der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit bedauert und eine Ausdehnung des Nachprüfungsverfahrens auf den Unterschwellenbereich als einen denkbaren Vorschlag erachtet, sieht das BMWi in Übereinstimmung mit den anderen Bundesressorts nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.06.2006 hierfür offenbar keinen Bedarf mehr. Erfreulich ist, dass die Bundesregierung eine Regelung zum Themenbereich „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankern möchte. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat stets darauf hingewiesen, dass eine für die Kommunen dringend erforderliche Rechtsklarheit nur erreicht werden kann, wenn alle Formen der rein interkommunalen Kooperation ohne Beteiligung privater Dritter ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Vergaberechts freigestellt werden. Unklar ist derzeit noch, welche konkrete Regelung zur interkommunalen Zusammenarbeit in den Gesetzentwurf aufgenommen werden soll. Sobald der Referentenentwurf vorliegt, werden wir hierüber berichten.
(Bernd Düsterdiek)
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