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Gegenwärtig ergibt sich folgender Sachstand: Ein Abteilungsleitergespräch zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und dem Bundesbauministerium (BMVBS) im April 2007 brachte im Hinblick auf die Vorlage eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts keine Einigkeit. Strittig ist nach wie vor die Aufnahme von vergabefremden Aspekten in das GWB. Für eine derartige Aufnahme sprechen sich sowohl das Umweltministerium (umweltfreundliche Beschaffungen) als auch das Entwicklungshilfeministerium (Ausschluss von Angeboten, bei denen Bieter Produkte, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden, anbieten), aus. Die Gegenposition einer Nichtausweitung des Vergaberechts insbesondere auf soziale Aspekte vertreten das BMWi und das BMVBS.
Nach dem gegenwärtigen Stand muss – im Sinne der DStGB-Positionen – davon ausgegangen werden, dass es einen Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich nicht geben wird. Geprüft wird, inwieweit im Unterschwellenbereich ein Ausschluss von verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten rechtlich vorgegeben werden kann. Noch offen ist, ob eine freiere Wahl zwischen dem Offenen und dem Nichtoffenen Verfahren – wie es das EU-Recht ermöglicht – in den Neuregelungen stattfinden wird.
Unklarheit besteht auch im Hinblick auf die Kostenerstattung für Auftraggeber bei einer Antragsrücknahme durch Bieter. Bekanntlich hat sich der DStGB in seinen Forderungen dafür ausgesprochen, dass dann, wenn ein Bieter im Nachprüfungsverfahren seinen Antrag zurücknimmt, dieses einem Unterliegen gleich kommt und daher der Auftraggeber in diesem Fall keine Kosten zu tragen hat.
Geplant ist im Übrigen ein verstärkter Mittelstandsschutz durch die Aufnahme einer zwingenden Muss-Regelung in § 97 Abs. 3 GWB. Darüber hinaus will die Bundesregierung an einer Regelung zur Vergaberechtsfreiheit einer innerstaatlichen Vergabe – wie im alten Entwurf aus dem Jahre 2005 – festhalten.
Es bleibt daher abzuwarten, wann eine Einigung zwischen den beteiligten Ressorts und damit einer Herausgabe des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Novellierung des Vergaberechts erfolgt.
Hinweis:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat anlässlich der Diskussion um eine Neustrukturierung des Vergaberechts zehn Kernforderungen an eine Novellierung des Vergaberechts formuliert. Unter dem Titel „Entbürokratisierung und Investitionsbeschleunigung ernst nehmen“ hat der DStGB unterschiedliche Ansatzpunkte und Regelungsmöglichkeiten aufgezeigt. Bei Interesse können Sie die zehn Kernforderungen des DStGB an eine Novellierung des Vergaberechts unten auf dieser Seite als PDF-Dokument abrufen.
(Bernd Düsterdiek)
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