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Hintergrund ist, dass sich die im EU-Legislativpaket zum öffentlichen Auftragswesen ausgewiesenen Schwellenwerte lediglich auf die Jahre 2002 und 2003 beziehen. Gemäß Art. 78 i. V. m. Art. 77 der Vergabekoordinierungsrichtlinie für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie gemäß Art. 69 i. V. m. Art. 68 der neuen Sektorenrichtlinie sind die EG-Schwellenwerte für das öffentliche Auftragswesen jedoch im Zwei-Jahres-Rhythmus neu festzusetzen. Wie bereits angedeutet, erfolgt dies für die Jahre 2004 und 2005 in Kürze durch eine EU-Verordnung. Der Entwurf dieser Verordnung liegt gegenwärtig dem Europäischen Parlament zur Beschlussfassung vor.
Die Rechtsform einer EU-Verordnung wurde gewählt, um sicherzustellen, dass die Schwellenwerte mit der Verkündung der Verordnung im EG-Amtsblatt gleichzeitig für alle Mitgliedstaaten „in Kraft treten“. Anders als EU-Richtlinien sind EU-Verordnungen unmittelbar – also ohne nationale Umsetzungsverpflichtung – für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Da die Anpassung der Schwellenwerte das Ergebnis eines bloßen Rechenprozesses sind (Relation zwischen Euro- und WTO-Sonderziehungsrechten im Schnitt der letzten zwei Jahre vor dem 31. August 2003), d. h. nicht auf einer politischen Entscheidung beruhen, kann von einer Zustimmung durch das EU-Parlament ausgegangen werden.
Übersicht über die bevorstehenden Veränderungen der EU-Schwellenwerte 2004/2005:
Vergabekoordinierungsrichtlinie
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
| Artikel | 2002/2003 | 2004/2005 | 7 Buchst. a und 67 Abs. 1 Buchst. a | 162.000 € | 154.000 € | 7 Buchst. b; 8 Buchst. b und 67 Abs. 1 Buchst. b und c | 249.000 € | 236.000 € | | Bauaufträge | | | | 7 Buchst. c, 8 Buchst. a, 56 und 63 | 6.242.000 € | 5.923.000 € |
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Sektorenrichtlinie
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
| Artikel | 2002/2003 | 2004/2005 | 16 Buchst. a und 61 Abs. 1 und 2 | 499.000 € | 473.000 € | | Bauaufträge: | | | | 16 Buchst. b | 6.242.000 € | 5.923.000 € |
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