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Künftig sollen die Kommunen mehr Aufträge freihändig vergeben oder im Rahmen einer so genannten Beschränkten Ausschreibung anbieten können. Hierzu wird die Wertgrenze in Bayern für Freihändige Vergaben von bislang 10 000 Euro auf 30 000 Euro angehoben. Die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibung von kommunalen Bauleistungen sollen dem Beschluss zufolge im Bereich Tiefbau bei 300 000 Euro liegen (bisher 125 000 Euro), im Bereich Hochbau bei 150 000 Euro (bisher 75 000 Euro) und im Bereich Straßenausstattung bei 75 000 Euro (bisher 40 000 Euro). Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung sollen die vorgenannten Ansätze zu einer spürbaren Entlastung von vergaberechtlicher Bürokratie im Interesse der einheimischen Wirtschaft führen.
Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, vor dem aufgezeigten Hintergrund umgehend eine Ergänzung der aufgrund des § 31 Abs. 2 KommHV erlassenen Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 24. Mai 1995 zur „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in die Wege zu leiten. Im Vorgriff auf diese Änderungsbekanntmachung hat die Staatsregierung zudem mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen, wenn bereits ab dem 01. Januar 2005 bei Auftragsvergaben durch die Städte und Gemeinden die oben aufgeführten Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (Bruttobeträge) berücksichtigt werden.
(Bernd Düsterdiek, DStGB)
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