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Die Einführungserlasse beziehen sich auf die Dritte Änderungsverordnung der Vergabeverordnung (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) sowie die Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF). Der erstgenannte Einführungserlass weist darauf hin, dass die Dritte Änderungsverordnung zur Änderung der VgV am 01.11.2006 in Kraft getreten ist und am 26.10.2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2334) verkündet wurde. Mit ihr sind die in §§ 4 bis 6 der VgV enthaltenen statischen Verweisungen geändert worden. Nunmehr wird auf die im Jahr 2006 bereits angepassten Verdingungsordnungen verwiesen. Der zweite Einführungserlass bezieht sich auf die Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF). Die Neufassung der VOF in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.2006 (BAnZ. Nr. 91a vom 13.05.2006) dient – wie auch die Neufassungen der VOL/A und VOB/A – der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien. Die Neufassung der VOF unterstützt insbesondere das mit der Richtlinie 2004/18/EG verfolgte Ziel einer verstärkten Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Aufnahme neuer Grundsätze der Informationsübermittlung. Daher werden die Änderungen der VOF im Einführungserlass näher erläutert und sind in einer beigefügten Synopse entsprechend hervorgehoben. Die Einführungserlasse des BMVBS, welche aufgrund ihrer Praxishinweise auf für Städte und Gemeinden empfehlenswert sind, können als Download unten abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek (DStGB))
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