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Neben redaktionellen Anpassungen wurden unter anderem folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen: 1. Hinsichtlich der verpflichtenden Gewichtung der Zuschlagskriterien wird den Vergabestellen ein neues Formblatt zur Verfügung gestellt, das mit Anwendungshinweisen, Beispielen und einer Kalkulationstabelle ergänzt ist. 2. Hinsichtlich der Formblätter „EFB Preis“ enthält die Richtlinie zu § 10 VOB/A eine Änderung der Wertgrenzen. Damit müssen zukünftig erst ab 50 000 Euro ausgewählte Positionen bei der Preisermittlung dargestellt werden. Ab einem Auftragswert von 100 000 Euro sind die Vergabestellen gehalten, die Formblätter mit allen Teilleistungen (Positionen) zu fordern. Hintergrund der Anhebung ist die Erkenntnis, dass der Aufwand für die Ausfüllung der Formblätter sowohl für Bieter als auch für die Vergabestellen sehr hoch ist. 3. Im Kapitel „Bewerbungsbedingungen“ wird klargestellt, dass unvollständige Angebote zwingend ausgeschlossen werden müssen. Die bisherige Formulierung habe einen Ermessensspielraum suggeriert, der jedoch aufgrund der Rechtsprechung nicht vorhanden sei. 4. Auch für Generalübernehmer (GÜ-Vergabe) wird ein neues Formblatt eingeführt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass im Falle der Inanspruchnahme der Regelung des § 8a Nr. 10 VOB/A keine Fehler passieren, wenn sich Unternehmen bei der Eignungsprüfung auf die Kapazitäten und Fähigkeiten der von ihnen benannten Unternehmen berufen. 5. Schließlich wird die Arbeitshilfe zur Prüfung und Rechtmäßigkeit von „Vergabevermerken“ in einer überarbeiteten Fassung zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Fassung des VHB Bund 2002 (Stand: November 2006) steht unten auf dieser Seite zum Download bereit. Anmerkung: Das BMVBS hat mitgeteilt, dass eine neue Gesamtausgabe des VHB Bund (VHB 2007) in Vorbereitung ist. Über die Vorlage der neuen Gesamtausgabe werden wir an dieser Stelle informieren.
(Bernd Düsterdiek)
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