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Der Bund hatte mit seinen ursprünglichen Rundschreiben und Erlassen auf die drastischen Preisentwicklungen auf dem Stahlmarkt im Jahr 2004 reagiert und die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für Stahl in künftigen Bauverträgen für Baumaßnahmen des Bundes eingeführt. Hierdurch wurden Unternehmen von einem schwer kalkulierbaren Preisrisiko für Stahl entlastet. Nach Einschätzung der derzeitigen Situation auf dem Stahlmarkt haben sich indes die Stahlpreise im Jahr 2005 und insbesondere im ersten Quartal 2006 im Bereich der Lieferung fast aller Stahlsorten stabilisiert. Drastische Preiserhöhungen sind nach Auffassung des BMVBS nicht mehr zu verzeichnen. Das BMVBS wird die weitere Entwicklung der Stahlpreise beobachten und die Regelungen zur Vereinbarung von Stahlpreisgleitklauseln regelmäßig überprüfen. Wegen der Ungewissheit künftiger Preisentwicklungen auf dem Stahlmarkt soll es im Einzelfall aber nach Entscheidung der Vergabestellen weiter möglich bleiben, Preisvorbehalte in Form einer Preisgleitklausel beim Abschluss längerfristiger Verträge unter den Voraussetzungen gemäß den Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen vom 04.05.1972 zu vereinbaren. Zur praktikablen Abwicklung dieser Einzelfälle sollen deshalb die bisher gültigen Regelungen mit geringfügigen Änderungen weiterhin zur Anwendung kommen. Von der Vereinbarung von Preisvorbehalten ist jedoch abzusehen, wenn der Zeitraum zwischen der Angebotsabgabe und der vereinbarten Lieferung beziehungsweise Fertigstellung nicht mindestens zehn Monate beträgt. Ist das mit der Vereinbarung von festen Preisen verbundene Wagnis besonders hoch, darf diese zeitliche Begrenzung bis auf sechs Monate verkürzt werden. Der Erlass enthält als Anlage weitere Anweisungen, wie im Einzelnen zu verfahren ist. Der Erlass gilt bis auf weiteres unbefristet. Bei Interesse finden Sie den BMVBS-Erlass im unten als PDF-Dokument zum Download.
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