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Waren im Berichtsjahr 2002 insgesamt 1 092 Verfahren vor den Vergabekammern und ca. 250 Verfahren vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte gemeldet, so lag diese Zahl im Jahr 2003 bereits bei 1 275 erstinstanzlichen und bei 302 instanzlichen Fällen. Insgesamt kommt die BMWA-Statistik fünf Jahre nach Einführung des Vergaberechtsänderungsgesetzes auf insgesamt 4 443 Vergabekammer- sowie 915 OLG-Verfahren.
Schaut man sich die Zahlen der VK-Entscheidung näher an, so ist festzustellen, dass nur ein sehr geringer Teil (ca. 1 %) der Antragsteller aus dem europäischen Ausland kommt. Darüber hinaus betreffen ca. die Hälfte aller Nachprüfungsverfahren Ausschreibungen nach der VOB/A. Ebenfalls interessant: Sofortige Beschwerde gegen VK-Entscheidungen wurde in 15 % der Fälle eingelegt.
Für die kommunale Praxis zeigt sich auch der Ausgang der jeweiligen Verfahren von Interesse. Der BMWA-Statistik zufolge obsiegten im untersuchten Jahr 2003 in insgesamt 386 Sachentscheidungen, also ca. 30 % aller Verfahren die Antragsteller nur noch zu 34 %. Im Jahr 2002 hatte diese Quote noch bei ca. 50 % gelegen. Bei den Entscheidungen der Oberlandesgerichte lässt sich der BMWA-Statistik zufolge eine differenzierte Betrachtung mangels entsprechender Datengrundlage leider nicht anstellen. Allerdings hat sich die Anzahl der überwiegend erfolgreichen Anträge von zuletzt 14 % im Jahr 2002 auf 27 % fast verdoppelt.
Sehr selten kommen nach wie vor Anträge auf Vorabgestattung des Zuschlags (§§ 115 Abs. 2, 121 GWB) vor. Derartige Anträge wurden sowohl erst– wie auch zweitinstanzlich in jeweils nur ca. 2 % aller Fälle gestellt. Während von den Vergabekammern hiervon 75 % zurückgewiesen wurden, war das Verhältnis zwischen Erfolg und Ablehnung dieser Anträge vor den Oberlandesgerichten weitgehend ausgewogen.
Bei Interesse kann die BMWA-Statistik unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
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