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Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung am 22.09.2006 eine Entschließung zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System gefasst. Die Bundesregierung wird darin gebeten - zu prüfen, ob grundsätzliche Regelungen der praxisrelevanten Vergaberegeln in den Verdingungs- und Vergabeordnungen aufgenommen werden können, - die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien nur soweit erforderlich umzusetzen, - die EU-Schwellenwerte dauerhaft in das deutsche Recht zu übernehmen, - die Vergabe- und Verdingungsordnungen sprachlich anzugleichen - Verfahrensvorschriften anwenderfreundlicher zu ge- und korruptionspräventiv auszugestalten und - die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung, insbesondere die losweise Vergabe, beizubehalten.
(Bernd Düsterdiek)
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