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In ergänzenden Hinweisen stellt die Bundesregierung klar, dass zukünftig nur noch Holz aus zertifizierten Beständen beschafft werden soll. Damit will die Bundesregierung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder unterstützen. Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen danach nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sollen anerkannt werden, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden. In der Praxis sollen die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise bei Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an der Lieferadresse vorgelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Beschaffung von Holzprodukten sind einer begleitenden Erklärung vom 13.10.2006 zum gemeinsamen Erlass der Bundesregierung zu entnehmen. Diese Unterlagen stehen unten auf dieser Seite zum Download bereit.
(Bernd Düsterdiek)
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