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Dabei hat sie sich vor dem Hintergrund des Art. 28 GG – im Sinne der Forderungen des DStGB – für eine Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit (innerstaatliche Organisationsentscheidungen) ausgesprochen. Darüber hinaus hat sie bei öffentlich-privaten Partnerschaften für ein vergaberechtsfreies „In-House-Geschäft“ votiert, soweit eine gewisse Minderheitsbeteiligung Privater (bis zum Beispiel 20 % der Stimmrechte) nicht überschritten wird. Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema „Kommunale Selbstverwaltung und europäisches Vergaberecht“ kann unten auf dieser Seite abgerufen werden.
Anmerkung:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Auffassung der Bundesregierung, dass rein interkommunale Kooperationen ohne Beteiligung privater Dritter regelmäßig vom Vergaberecht freigestellt werden sollten. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in einer Protokollerklärung zum EU-Reformvertrag, auf den sich die EU-Mitgliedsstaaten am 24.06.2007 in Brüssel geeinigt haben, die EU-Staaten betont haben, dass die Mitgliedsstaaten grundsätzlich selbst festlegen können, welche Dienstleistungen unter den Begriff „Daseinsvorsorge“ fallen. Der Protokollerklärung zufolge verfügen die nationalen Behörden dabei über einen weiten Ermessensspielraum. Diese Erklärung kann als Versuch gewertet werden, der EU-Kommission, welche die Freiheit der Städte und Gemeinden bei der Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge in den vergangenen Jahren immer weiter eingeschränkt hat, neue Grenzen zu setzen.
(Bernd Düsterdiek, 02.08.2007)
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