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Mit dem vorstehenden Beschluss hat die Bundesregierung den Startschuss zur zweiten Stufe der Vergaberechtsreform gegeben. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das historisch gewachsene deutsche Vergaberecht im Laufe der Zeit unübersichtlich geworden und bedarf der Vereinfachung. Unternehmen und Auftraggeber beklagen den zunehmenden Aufwand, der erforderlich ist, um Einkäufe der öffentlichen Hand erfolgreich abzuwickeln. Dies, so die Bundesregierung, erhöhe die Anfälligkeit für Rechtsstreitigkeiten und begünstige den Drang, sich den Vergabevorschriften zu entziehen. Durch die Übernahme der neuen Vorschriften aus den novellierten Vergaberichtlinien der EU in das deutsche Recht sei ein weiteres Stück Komplexität hinzugekommen. Die komplexe, durch eine Vielzahl von Regelungen gekennzeichnete Materie des Vergaberechts erschwere zudem nicht nur kleinen und mittelständischen Unternehmen die Durchführung von Vergabeverfahren, sondern schade auch der Korruptionsprävention. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung nachfolgende Eckpunkte beschlossen: 1. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie wird gebeten, bis Ende dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des deutschen Vergaberechts im bestehenden Rechtssystem vorzulegen. 2. Dabei ist sicherzustellen, dass die Transparenz bei allen Vergabeverfahren erhöht wird. 3. Außerdem sind Vorgaben des EU-Vergaberechts 1:1 umzusetzen. Über das EU-Recht hinausgehende strengere Verpflichtungen für den Auftraggeber soll es nicht mehr geben. 4. Unterschiedliche Rechtsbegriffe für gleiche Sachverhalte in den Vergabeordnungen sind zu vermeiden. 5. Die Vergaberegeln sind auf das notwendige Maß zu beschränken; überflüssige bürokratische Vorgaben sind zu streichen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Vergabeausschüsse die Vergabeordnungen substanziell vereinfachen. 6. Um Wachstum und Beschäftigung im Mittelstand zu fördern, ist auf eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung des künftigen Vergaberechts besonders zu achten. 7. Die Rechtschutzverfahren sind insbesondere auf ihre Effizienz zu überprüfen. Anmerkung: Mit den vorstehenden Eckpunkten beabsichtigt die Bundesregierung eine Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Vergaberechts. Die Vergangenheit hat allerdings gelehrt, dass die Zusammenführung der unterschiedlichen Auftraggeber- und Auftragnehmerinteressen im Zuge der Novellierung des Vergaberechts außerordentlich schwierig sein kann. Aus Sicht der Städte und Gemeinden bleibt daher zu hoffen, dass es der Bundesregierung diesmal gelingen wird, das Vergaberecht nachhaltig zu vereinfachen und zu verschlanken. Der DStGB wird im Newsletter "Vergabe" fortlaufend über die weiteren Novellierungsbemühungen berichten.
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