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Nach der auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände am 20. April 2006 im EU-Parlament (Binnenmarktausschuss) erfolgten Anhörung zum Thema „Interkommunale Kooperationen und Vergaberecht“ müsse jetzt die EU-Kommission die notwendigen rechtlichen Schlüsse ziehen. Sie dürfe nicht länger die rein öffentlich-rechtliche Kooperation kommunaler Gebietskörperschaften und deren Zusammenschluss, etwa zu einem Zweckverband, mit einer externen Ausschreibung an private Dritte gleichsetzen und dem europäischen Vergaberecht unterwerfen. „Wir fordern, dass auch Brüssel endgültig erkennt, dass gerade die interkommunale Zusammenarbeit, etwa bei der Wasserversorgung, aber z. B. auch im öffentlichen Personennahverkehr und Rechnungswesen die bürgernächste Form der Aufgabenerfüllung ist“, erklärte Braun. Der DStGB fordert daher nachdrücklich, durch eine eindeutige Ausnahmeregelung im EU-Recht für die Kommunen Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen und interkommunale Kooperationen vom Vergaberecht auszunehmen. Im Bereich des nationalen Vergaberechts hält der DStGB zudem dringend eine Entbürokratisierung für erforderlich. In seinen zehn Kernforderungen verlangt der DStGB von der Bundesregierung, durch eine Verschlankung des Vergaberechts wieder Investitionen insbesondere für den Mittelstand zu stärken. „Angesichts eines kommunalen Investitionsrückgangs seit 1992 von ca. 14 Milliarden Euro und damit eines Einbruchs von über 40 % kann es nicht sein, dass wir uns in Deutschland nur noch mit der Frage des besten Bieterrechtsschutzes befassen und dabei die Frage der Gewährleistung zügiger und mittelstandsfreundlicher Ausschreibungen zur Verbesserung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation aus dem Blickpunkt gerät“, erklärte Braun. Der DStGB fordert daher nachdrücklich, von einer 1:1-Ausdehung des gewärtig nur für Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Bieterprimärrechtsschutzes auf Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, die immerhin über 95 % aller kommunalen Vergaben ausmachen, abzusehen. Die zehn Kernforderungen des DStGB zur Novelle des Vergaberechts können unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
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