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Entsprechend den Vorgaben der novellierten EU-Vergaberichtlinien unterliegen Schulbuchbeschaffungen in Deutschland ab einem geschätzten Auftragswert von mehr als 200 000 € den Vorschriften des europäischen Vergaberechts und damit den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der hierauf beruhenden Vergabeverordnung (VgV) und somit dem Abschnitt II der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A). Damit existiert derzeit eine Rechtslage, wonach, trotz bestehender Buchpreisbindung, Schulbücher bei Erreichen des jeweiligen EU-Schwellenwertes für Lieferleistungen europaweit offen ausgeschrieben werden müssen.
Die in den vergangenen Jahren in Deutschland durchgeführte Praxis der Schulbuchbeschaffung hat jedoch zunehmend deutlich gemacht, dass eine europaweite Ausschreibung von Schulbüchern bei bestehender Buchpreisbindung praktisch nicht durchführbar ist und im Ergebnis zu einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand für alle betroffenen Städte und Gemeinden führt. Der DStGB hat daher in einem Schreiben an die GD Binnenmarkt darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen Beschaffungspraxis von preisgebundenen Schulbüchern dringend eine Änderung der bestehenden EU-Vergaberichtlinien dahingehend vorgenommen werden sollte, dass zukünftig öffentliche Lieferaufträge, die den Kauf von Schulbüchern zum Inhalt haben, welche einen gesetzlich vorgeschriebenen festen Endverkaufspreis haben, grundsätzlich vom Anwendungsbereich der EG-Vergaberichtlinien ausgenommen werden sollten.
Das vollständige Stellungnahmeschreiben des DStGB kann unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
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