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Ebenfalls zu begrüßen ist nach Auffassung des Präsidiums, den bestehenden Primärrechtsschutz nicht auch auf Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte auszudehnen. Eine Ausdehnung des Rechtsschutzes unterhalb der EG-Schwellenwerte hieße, neue und investitionsschädliche Nachprüfungsverfahren und damit zusätzliche Bürokratie zu schaffen.
Angesichts der aktuellen Diskussion um das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ bedarf es nach Auffassung des DStGB im Rahmen der Novellierung des Vergaberechts zudem zwingend einer ergänzenden Regelung in § 99 Abs. 1 GWB dahingehend, dass zukünftig der Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit insbesondere auf Grundlage der Gesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom Anwendungsbereich des Vergaberechts freigestellt wird. Hierbei bietet sich folgende Formulierung im Anschluss an dem jetzigen Wortlaut des vom BMWA vorgeschlagenen § 99 GWB Abs. 1 an:
„Ebenfalls kein öffentlicher Auftrag liegt bei einer verwaltungsrechtlichen Zuständigkeitsverlagerung innerhalb von Gebietskörperschaften vor, insbesondere wenn diese auf der Grundlage bestehender Gesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erfolgt.“
Ungeachtet der grundsätzlich begrüßenswerten Inhalte des Arbeitsentwurfs des BMWA zu einer Novellierung des Vergaberechts hat das Präsidium aber darauf hingewiesen, dass es sich verbietet, ein den Kommunen zwingend vorgegebenes Vergaberecht durch eine Vergabeverordnung des Bundes zu schaffen. Eine derartige Umsetzung führe zu einer Rechtszersplitterung unterhalb der EG-Schwellenwerte und verhindere, jedenfalls im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen, zukünftig eine Mitwirkung der unmittelbar betroffenen Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter und damit insbesondere der kommunalen Spitzenverbände an der Erstellung der Vergaberegeln. Eine derartige Struktur sei inakzeptabel und daher aus kommunaler Sicht abzulehnen.
Der Beschluss des Präsidiums des DStGB vom 08.11.2004 zur Novellierung des Vergaberechts lautet wie folgt:
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1.
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Das Präsidium begrüßt die Absicht der Bundesregierung, das Vergaberecht nachhaltig zu vereinfachen und zu verschlanken. Ziel muss eine transparente, wettbewerbs-, investitions- und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung sein. Für die Kommunen steht neben einer Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume insbesondere eine kostenentlastende und praxisgerechte Verschlankung sowie die Abschaffung der gegenwärtigen Rechtszersplitterung des Vergaberechts im Vordergrund. |
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2.
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Das Präsidium unterstützt den Vorschlag der Bundesregierung, für Auftragsvergaben unterhalb der EG-Schwellenwerte den Auftraggebern eine größtmögliche freie Wahl bei der Verfahrensart zu ermöglichen. Zu begrüßen ist weiter der Verzicht auf die Ausdehnung des verstärkten Bieterrechtsschutzes auf Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte. |
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3.
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Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine rechtliche Klarstellung die verschiedenen Formen interkommunaler Zusammenarbeit vom Anwendungsbereich des Vergaberechts freizustellen. Die auf Grundlage eines Arbeitsentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vorgesehene Formulierung des § 99 Abs. 1 GWB genügt diesen Anforderungen nicht. |
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BMWA: Erfahrungsbericht zu „Inversen Auktionen“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat einen Erfahrungsbericht zu „Inversen Auktionen im öffentlichen Bereich“ vorgestellt. Dieser bereits im Mai 2004 von der „Arbeitsgruppe inverse Auktionen“ erarbeitete Erfahrungsbericht wertet insgesamt 13 elektronische Auktionen aus, welche die GEBB/BWB, das Beschaffungsamt des BMI sowie das Deutsche Krebsforschungszentrum durchgeführt hatten. Ziel der elektronischen Auktionen war es, die Möglichkeiten des Einsatzes dieser Form der Beschaffung, die in der Wirtschaft vielfältig und erfolgreich eingesetzt wird, auch im Bereich der stark regulierten öffentlichen Beschaffung zu erproben und Hinweise für eine spätere Anwendung zu gewinnen.
Alle durchgeführten Auktionen fokussierten sich auf die Lieferung von Standardgütern. Dienst- und Bauleistungen waren zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, boten sich dem Bericht des BMWA zufolge aber „aufgrund der Rahmenbedingungen der Erprobungsphase“ nicht an.
Hervorzuheben ist, dass bei den vergaberechtlichen Beschaffungen, zum Beispiel von Bürobedarf, Treibstoff oder PC-Monitoren, durchweg Einsparungen erzielt werden konnten. Diese lagen dem Erfahrungsbericht zufolge größtenteils deutlich unter den Eingangsangeboten und in den meisten Fällen auch unter den Ergebnissen vorangegangener (konventioneller) Beschaffungen. Eine Verteuerung wurde lediglich bei Sanitätsmaterial und Medikamenten festgestellt.
Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen im Rahmen der durchgeführten Projekte konnten dem BMWA zufolge ebenfalls nicht beobachtet werden. Vielmehr wurde die Bietphase während der Auktionen als wettbewerbsfördernd beobachtet. Hierbei waren auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in der Lage, konkurrenzfähige Angebote zu unterbreiten. Die Vergabe in losen und Teilmengen erwies sich hier als hilfreich. Auch die organisatorische und technische Durchführung der inversen Auktionen erwies sich insgesamt als problemlos. Da die inversen Auktionen nur einen Verfahrensabschnitt innerhalb des gesamten Vergabeprozesses betrafen, lies sich der Auktionsschritt ohne viel Aufwand in die angewendeten, unterschiedlichen Vergabeverfahren einbetten und war auf Seiten der Beschaffungsstellen wie auch der Anbieter ohne Mühe handhabbar. Für die technische Umsetzung wurde auf Auktionsmodule verschiedener privater Anbieter zurückgegriffen, die damit regelmäßig Einkäufe für Wirtschaftsunternehmen durchführen. Hierbei war eine Adaption an die spezifischen Wünsche der Beschaffungsstellen, wie zum Beispiel die Konfiguration einer speziellen Auktionsvariante, anstandslos möglich. Im Ergebnis kommt der Erfahrungsbericht dazu, dass „bei gezieltem und verantwortungsvollem Einsatz durch öffentliche Auftraggeber und gleichzeitig rationalem Verhalten der Bieter“ inverse Auktionen zukünftig erfolgreich ohne Bedenken durchgeführt werden könnten.
Für die kommunale Vergabepraxis wird es darauf ankommen, dass zukünftig eine praxisgerechte und kostengünstige Nutzung der elektronischen Auktion durch öffentliche Auftraggeber möglich sein wird. Dies bedingt, dass neben einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen (VgV) elektronische Auktionsmodule entwickelt und auch kostengünstig angeboten werden. Der Erfahrungsbericht „Inverse Auktionen“ kann im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
http://www.bmwa.bund.de/
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