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Mit Umsetzung dieses Konzeptes kann das Bauvergaberecht nach Auffassung des DVA zukünftig einfacher, transparenter und unbürokratischer gestaltet werden. Danach soll bei einer künftigen Neuherausgabe der VOB/A die bisherige Aufteilung in 4 Abschnitte entfallen. Das Regelwerk könnte drastisch reduziert und inhaltlich vereinfacht werden. Der Vorstand des DVA sprach sich zudem dafür aus, weitere Vereinfachungsvorschläge, z. B. eine mögliche Angleichung an Begriffe der VOL/A, materielle Vorschläge aus dem Kreis der Mitglieder des DVA sowie die mögliche Umsetzung des EU-Legislativpaketes zum öffentlichen Auftragswesen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Das erfolgreiche Modell der gemeinsamen Erarbeitung der Regeln für Bauvergaben zwischen den Beteiligten der öffentlichen Hände und der Bauwirtschaft soll fortgesetzt werden. Der DVA teilte mit, alternative Überlegungen, das Bauvergaberecht künftig allein durch staatliche Regelsetzung zu lenken, werde abgelehnt. Der entsprechende Beschluss des Hauptausschusses "Allgemeines" des DVA vom 09. Oktober 2003 mit dem Verschlankungskonzept für die VOB/A kann elektronisch bei der Geschäftsstelle unter {mailto:dva@bmvbw.bund.de}{dva@bmvbw.bund.de} angefordert werden.
(Bernd Düsterdiek, DStGB)
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