|
Ausweislich des Vorstandsbeschlusses sieht der DVA im Hinblick auf die Ende Januar 2006 ablaufende Umsetzungsfrist einen dringenden Handlungsbedarf für eine Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in das bestehende deutsche Vergaberecht. Für eine fristgerechte Umsetzung ist nach Auffassung des DVA eine unverzügliche Anpassung von VOB/A, VOL/A und VOF grundsätzlich ein geeigneter Weg, sofern sich an folgenden Vorgaben orientiert wird: - Beschränkung der Umsetzung des EU-Rechts auf die zwingend notwendigen Inhalte der Vergaberichtlinien zur Schaffung von Rechtssicherheit für Vergabestellen und Bieter; - durch einen solchen Zwischenschritt sollten weitere mögliche Ziele einer Vergaberechtsreform - insbesondere zur Struktur des Vergaberechts – nicht präjudiziert werden; - diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um die Vorgaben der durch das am 08.09.2005 in Kraft getretene ÖPP-Beschleunigungsgesetz geänderten Vergabeverordnung (VgV) in VOB/A, VOL/A und VOF zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat der Hauptausschuss Allgemeines des DVA den Vorschlag für ein Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an zwingende Änderungen durch die neuen EU-Vergaberichtlinien und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz erarbeitet. Das Sofortpaket soll als Arbeitshinweis verstanden werden, der Umfang und Inhalt einer möglichen förmlichen Änderung der VOB aufzeigt. Der DVA hat die Bundesregierung und den Bundesrat gebeten, den Vorschlag für ein Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A zeitnah aufzugreifen und die notwendigen Schritte für eine Änderung der Vergabeverordnung einzuleiten. Das Sofortpaket des DVA zur Anpassung der VOB/A an zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberichtlinien und das ÖPP-Beschleunigungsgesetz kann bei Interesse unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek)
|