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Zu den wesentlichen Neuregelungen zählt, dass der Höchstbetrag für De-Minimis-Beihilfen von 100 000 Euro auf 200 000 Euro erhöht wurde (Ausnahme für Beihilfen im Straßentransportsektor: Höchstbetrag 100 000 Euro). Mit der Anhebung des Höchstbetrags soll der wirtschaftlichen Entwicklung und dem gestiegen Bruttoinlandsprodukt Rechnung getragen werden. Der maßgebliche Gewährungszeitraum bezieht sich wie bisher auf drei Steuerjahre. Die Neufassung gilt für Beihilfen an Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen, mit Ausnahme der in Art. 1 genannten Sektoren, insbesondere Primärerzeugung (Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur). Neu in den Anwendungsbereich der Verordnung hereingenommen wurde zudem der gesamte Transportsektor (mit Ausnahme des Erwerbs von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports). Keine Anwendung findet die Verordnung auf Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Neufassung der „De-Minimis“-Verordnung steht unten zum Download bereit.
(Bernd Düsterdiek)
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