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Die Kommission hat beschlossen, in unterschiedlichen Fällen von Abfallbeseitigungsaufträgen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland zu erheben. Die Aufträge waren von den Landkreisen Rotenburg (Wümme), Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade in Niedersachsen an die Stadtreinigung Hamburg vergeben worden, von der sie gegen Bezahlung bis zum Jahr 2019 erbracht werden sollen. Dieses Vorgehen steht nach Auffassung der EU-Kommission im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH, insbesondere zum EuGH-Urteil in der Rechtssache C-84/03 (Spanien), nach dem die interkommunale Zusammenarbeit nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich der EU-Vergabevorschriften ausgenommen sei. Die Kommission hat darüber hinaus beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme im Zusammenhang mit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Busverkehr in der Stadt Worms zuzustellen. Die Konzession mit einem Wert von rund drei Millionen Euro jährlich wurde nach Auffassung der Kommission ebenfalls ohne Beachtung der Grundsätze des EG-Vertrags (Transparenz, Gleichbehandlung) freihändig vergeben. Daneben steht die Praxis öffentlicher Auftraggeber, Dienstleistungen der Gruppenpensionsversicherung für ihre Beamten und Angestellten nur an eine begrenzte Zahl von Dienstleistern zu vergeben, die ihrerseits in einer tarifvertraglichen Regelung angegeben sind, im Fokus der Kommission.
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