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Die kommunalen Spitzenverbände wiesen im Rahmen der Anhörung darauf hin, dass im Interesse einer dringend notwendigen Rechtssicherheit für die Kommunen gewährleistet werden muss, das interkommunale Kooperationen als Teil der internen kommunalen Verwaltungsorganisation nicht dem EU-Vergaberecht unterstellt werden dürfen. Bedauerlicherweise wird das Modell der interkommunalen Zusammenarbeit als Instrument der inneren staatlichen Organisation zunehmend durch das europäische Wettbewerbs- und Vergaberecht ausgehöhlt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich daher sowohl gegenüber dem EU-Parlament als auch gegenüber der EU-Kommission dafür ausgesprochen, dass die Kommunen zukünftig in Europa frei und eigenverantwortlich darüber entscheiden können, inwieweit die von ihnen für ihre Bürger und für die Wirtschaft durchgeführten Aufgaben von ihnen selbst beziehungsweise im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit vergaberechtsfrei oder aber – nach vorheriger Ausschreibung – durch externe private Dritte ausgeführt werden. Das Ergebnis der Expertenanhörung zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ kann aus kommunaler Sicht als positiv bezeichnet werden. Die im Rahmen der Anhörung anwesenden Mitglieder des EP-Binnenmarktausschusses griffen die seitens der kommunalen Spitzenverbände vorgetragene Argumentation zur Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit auf und unterstützten die kommunalen Forderungen dahingehend, dass das europäische Vergaberecht nicht zum Hemmschuh der interkommunalen Zusammenarbeit in Europa werden darf. Daher ist es dringend angezeigt, dass die EU-Kommission ihre Rechtsauffassung überdenkt und eine Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien in diesem Punkt in Angriff nimmt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird sich weiterhin gegenüber der EU-Kommission für eine klarstellende Regelung im EU-Vergaberecht einsetzen. Alternativ sollte geprüft werden, ob seitens der EU-Kommission im Rahmen einer interpretierenden Mitteilung Ausführungen zur Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Kooperationen gemacht werden können. Weitere Informationen zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ können einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 20.04.2006 entnommen werden, die unten abgerufen werden kann.
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