Das Bundeskabinett hat am 06.06.2011 mit ihren Kabinettsbeschlüssen zur „Energiewende in Deutschland“ unterschiedliche gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf das Vergaberecht ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“ von Relevanz.
Das Bundeskabinett hat am 12.05.2004 eine Grundsatzentscheidung zur Novellierung des Vergaberechts getroffen. Danach soll das nationale Vergaberecht umfassend verschlankt und in seiner Struktur neu gegliedert werden.
Mit einer neuen Broschüre des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) wird über aktuelle vergaberechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen informiert.
Im Rahmen seiner Sitzung am 11. Mai 2004 hat das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes einstimmig Leitlinien zur bevorstehenden Novellierung und Verschlankung des Vergaberechts beschlossen.