|
Die Minister haben sich gegen eine zunehmende Einschränkung der kommunalen Organisationshoheit einschließlich der Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen durch eine „ausdehnende Auslegung“ des europäischen Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgesprochen und verlangt, den Umfang der Freistellung entsprechender Kooperationen auf europäischer Ebene klarzustellen sowie nach Möglichkeit zu erweitern. Diese Position solle sowohl an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie an Industriekommissar Verheugen herangetragen werden und zugleich auf den Bundesinnenminister eingewirkt werden, entsprechend in Brüssel um Unterstützung zu werben. Letzteres bezieht sich insbesondere auf die derzeit laufende deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Mit Blick auf die nationale Diskussion um eine Freistellung der interkommunaler Kooperation vom Vergaberecht hat die Innenministerkonferenz zudem den Bundesinnenminister gebeten, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass in die Novellierung des Vierten Teils des GWB eine Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts aufgenommen wird. Nach Ansicht der Innenministerkonferenz dürfe es in diesem Zusammenhang nicht auf die Vollständigkeit oder die Unwiderruflichkeit der interkommunalen Leistungsübertragung ankommen. Wie bereits oben skizziert, hat die Innenministerkonferenz die Argumentation der kommunalen Spitzenverbände zur Freistellung der interkommunale Zusammenarbeit vom Vergaberecht aufgegriffen und die kommunale Position unterstützt, für eine Freistellung der rein interkommunaler Kooperationen vom Vergaberecht einzutreten. Nunmehr bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesregierung die vorstehenden Hinweise im Rahmen ihrer Novellierungsüberlegungen zum Vergaberecht aufgreifen wird. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unten auf dieser Seite.
(Bernd Düsterdiek)
|