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Im Ergebnis wurden zwischen den Beteiligten folgende Aspekte festgehalten: 1. Laufendes Zinsverbilligungsprogramm für Kommunen ab 01.01.2007 Bereits seit dem ersten Januar 2007 hat die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW-Förderbank ein Förderpaket zur energetischen Gebäudesanierung gestartet. Danach ist ab 2007 die Förderung auf Kindertagesstätten, Schulen und Turnhallen in Trägerschaft von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen sowie sonstige Gebäude von gemeinnützigen Vereinen ausgeweitet worden. Das drei Jahre (2007-2009) laufende CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist praktischer Klimaschutz und trägt zu einer Entlastung der Energiekosten bei. Für das Programm stellt der Bund pro Jahr 200 Mio. Euro bereit. 2. Geplanter Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen Um die Investitionen der kommunalen Einrichtungen nicht zuletzt zur Stärkung der guten Konjunktur zu erhöhen, will der Bund zusätzliche Mittel in einem gemeinsamen Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur nachhaltigen Modernisierung sozialer Infrastruktur zur Verfügung stellen. Noch nicht abschließend geklärt ist der Umfang der zur Verfügung zu stellenden Bundesmittel (Zuschussprogramm zur Ergänzung der Städtebauförderung sowie zinsverbilligte KfW-Kredite). In den gemeinsamen Gesprächen wurde allerdings der Wille deutlich, durch eine konzertierte Aktion Mittel insbesondere zur CO2-Minderung in die häufig desolaten kommunalen Schulen, Kindergärten und Turnhallen zu geben. Anmerkung: Die kommunalen Spitzenverbände haben die Gesprächsergebnisse im Grundsatz begrüßt. Der beabsichtigte Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kann in dreifacher Hinsicht wirksam werden: Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel können aus Umweltschutzgründen (Klimaschutz durch CO2-Minderung), zur Belebung des Arbeitsmarktes sowie wegen ihrer Bedeutung für wichtige kommunale Zukunftsbereiche (Schulen und Kindergärten) sehr nutzbringend seien. Die kommunalen Spitzenverbände haben allerdings darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Finanzmittel im Rahmen der Städtebauförderprogramme nicht auf Städtebauförderungsgebiete beziehungsweise Stadtumbaugebiete beschränkt werden dürfen, sondern bundesweit Investitionen konkret vom Bedarf abhängig gemacht werden müssen. Diesbezüglich bedarf es allerdings auf Bundesebene weiterer Gespräche.
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