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Hierfür bietet sich nach Auffassung der Verbände in erster Linie eine eindeutige Klarstellung und Ausnahmeregelung vom Vergaberecht für interkommunale Kooperationen in den EU-Vergaberichtlinien an. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich daraufhin im Rahmen seiner Sitzung am 14.09.2005 in Brüssel intensiv mit dem Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts“ befasst. Ergebnis der Debatte war, dass im April / Mai 2006 unter Beteiligung von Kommunalvertretern sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände eine öffentliche Anhörung zu vorgenanntem Thema im EU-Parlament durchgeführt werden wird.
Im Rahmen der Ausschusssitzung wies der EVP-Abgeordnete Dr. Joachim Wuermeling darauf hin, dass Städte, Gemeinden und Landkreise insgesamt große Probleme mit Auslegungsfragen, insbesondere mit Blick auf die erforderliche Ausschreibung im Zuge interkommunaler Zusammenarbeit oder bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen von In-House-Geschäften hätten. Leider habe die EU-Kommission das Vorschlagsmonopol und überdehne die Auslegung der EG-Vergabevorschriften im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit erheblich. So halte sie zum Beispiel bei lediglich gemeinsamer Personalverwaltung zweier Kommunen bereits eine europaweite Ausschreibung dieser gemeinsamen kommunalen Aufgabenerledigung für erforderlich. Vor diesem Hintergrund, so Wuermeling, sei eine inhaltliche Befassung des Binnenmarktausschusses mit dieser Problematik dringend angezeigt.
Die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände löste eine lebhafte Debatte im Binnenmarktausschuss aus. An dieser Debatte beteiligten sich fraktions- und delegationsübergreifend unterschiedliche Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Aus kommunaler Sicht erfreulich wiesen die EU-Parlamentarier darauf hin, dass die restriktive Auslegung der Vergaberichtlinien durch die EU-Kommission bei den Kommunen in der gesamten Europäischen Union auf Unverständnis stoße und in der kommunalen Praxis große Unsicherheit auslöse. Daher bedürfe das Thema einer tiefergehenden Debatte. Die Parlamentarier stimmten überein, dass die Klärung der Auslegungsfragen der EG-Vergaberichtlinien eine ihrer wichtigsten Aufgaben für das Jahr 2006 darstellen wird. In seinem Schlussstatement sprach sich auch der Berichterstatter Zappala für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung im Frühjahr 2006 mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände aus allen Mitgliedsstaaten aus.
Anmerkung:
Aus kommunaler Sicht ist es begrüßenswert, dass durch die Stellungnahme der Bundesvereinigung nunmehr eine wichtige Debatte zur Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts im Falle interkommunaler Zusammenarbeit sowie zur Problematik so genannter „In-House-Geschäfte“ auf der Ebene der EU-Institutionen ausgelöst werden konnte. Die Bundesvereinigung wird daher mit Blick auf die angekündigte Anhörung des Binnenmarktausschusses eine weitergehende Position zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ erarbeiten.
Nach Auffassung des DStGB ist es für die Kommunen als mit Abstand größtem öffentlichem Auftraggeber nach wie vor unbefriedigend, wenn sie ausschließlich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise auf neue Stellungnahme der EU-Kommission zu für sie ganz essenziellen Fragen angewiesen sind. Zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Organisationshoheit sind daher auf politischer Ebene sowohl das EU-Parlament als auch die EU-Kommission dringend aufgefordert, bei der Frage der Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Kooperationen für Rechtsklarheit zu sorgen. Hierfür bietet sich in erster Linie eine eindeutige Klarstellung und Ausnahmeregelung vom Vergaberecht für interkommunale Kooperationen (insbesondere Zweckverbände und Zweckvereinbarungen) in den EU-Vergaberichtlinien an. Zudem erscheint eine gleichgelagerte Regelung im nationalen Vergaberecht sinnvoll.
(Bernd Düsterdiek, DStGB)
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