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Ziel des Leitfadens ist es, den Bearbeitern von Nachtragsforderungen eine durchgehende Handlungshilfe zu geben, mittels derer die Regelungsinhalte der VOB/B in Bezug auf die Vergütung von Nachträgen umfassend vollzogen werden können. Anhand von Berechnungsbeispielen werden im Leitfaden Schritt für Schritt die Aufgliederung der Kostenbestandteile, die Berechnung der Vergütungsanpassungen für Mengenänderungen, bei Leistungsänderungen aufgrund von Anordnungen des Auftraggebers sowie eine Ausgleichsrechnung vorgegeben. Im Zusammenhang mit der Einführung des Leitfadens zur Vergütung bei Nachträgen werden auch die Richtlinien zu §§1 und 2 VOB/B im Vergabehandbuch neu gefasst. Für den Abschluss von Nachtragsvereinbarungen wird ein neues Einheitliches Verdingungsmuster eingeführt sowie ein Einheitliches Formblatt für den Prüfungsvermerk, in dem Art und Umfang von Leistungsänderungen bzw. die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen sowie die Ermittlung des neuen Preises schriftlich festzuhalten sein wird. Zur Gesamterfassung aller leistungs- oder vergütungsbeeinflussenden Vertragsänderungen und zu erfolgten vergütungsneutralen Mengen- bzw. Leistungsänderungen sowie für die vertragsrechtliche Festlegung der VOB/B-rechtlichen Zuordnung, wird ein Einheitliches Formblatt zur Vergütungszuordnung und -berechnung zu verwenden sein. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmvbw.de.
Für den Abschluss von Nachtragsvereinbarungen wird ein neues Einheitliches Verdingungsmuster eingeführt sowie ein Einheitliches Formblatt für den Prüfungsvermerk, in dem Art und Umfang von Leistungsänderungen bzw. die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen sowie die Ermittlung des neuen Preises schriftlich festzuhalten sein wird. Zur Gesamterfassung aller leistungs- oder vergütungsbeeinflussenden Vertragsänderungen und zu erfolgten vergütungsneutralen Mengen- bzw. Leistungsänderungen sowie für die vertragsrechtliche Festlegung der VOB/B-rechtlichen Zuordnung, wird ein Einheitliches Formblatt zur Vergütungszuordnung und -berechnung zu verwenden sein. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmvbw.de.
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