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Folge dieser zum 1. Januar 2008 eintretenden Liberalisierung ist, dass auch die Städte und Gemeinden als Auftraggeber zukünftig grundsätzlich gehalten sind, diese Postdienstleistungen nach der VOL/A im Rahmen eines Wettbewerbs auszuschreiben. Um hier den Städten und Gemeinden eine Hilfe bei der Ausschreibung zu geben, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden die in der Anlage beigefügten „DStGB-Leitlinien für die Vergabe von Postdienstleistungen durch Kommunen“ erarbeitet.
Diese Leitlinien dienen dem Ziel, die kommunale Vergabe von Postdienstleistungen wegen der hiermit verbundenen Anforderungen (rechtzeitige Zustellung von Bescheiden etc.) insbesondere auch an Qualitätskriterien zu orientieren.
Die unten bereitgestellten Leitlinien können nur ein allgemeines Handlungsraster aufzeigen. Sie befreien die Kommunen als Auftraggeber nicht davon, im Einzelfall auf der Grundlage der konkret zu beschaffenden Leistung spezielle Eignungs- und Zuschlagskriterien aufzustellen.
(Norbert Portz, 17.10.2007)
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