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Der größere Teil des Sicherheitsgewerbes ist für private Auftraggeber tätig. Zunehmend ergeben sich jedoch auch Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit. Sie umfassen z. B. die Überwachung von Gebäuden, Verkehrsanlagen und Bahnhöfen sowie Bewachungs- und Vollzugsaufgaben. Derartige öffentliche Aufträge von Sicherheitsdienstleistungen müssen von öffentlichen Stellen bekannt gemacht bzw. ausgeschrieben werden. Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) und der DIHK haben mit Unterstützung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. eine Broschüre herausgegeben. Diese beschäftigt sich mit allen Aspekten der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Sicherheitsdienstleistungen. Die Broschüre richtet sich sowohl an öffentliche Auftraggeber als auch an interessierte Unternehmen. Beiden Seiten werden Hinweise zu vergaberechtlichen Fragen und zu den rechtlichen Aspekten für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gegeben. Eine Checkliste zu der Feststellung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ist ebenso beigefügt wie weitere Adressen und Ansprechpartner.
Die DIHK-Borschüre „Die Vergabe öffentlicher Aufträge bei Sicherheitsdienstleistungen“ ist zum Preis von 5,10 Euro zu beziehen beim DIHK, Publikationen-Service, Pützchens Chaussee 60, 53227 Bonn, Internetbestellshop:
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DIHK Broschüre "Vergabe öffentlicher Aufträge" |
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