|
Die für die Jahre 2006 und 2007 zu erwartenden neuen Schwellenwerte ergeben sich aus dem unten als PDF-Dokument zum Herunterladen beigefügten Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Rat und Europäisches Parlament müssen diesem Entwurf zwar noch zustimmen, jedoch ist davon auszugehen, dass die im Entwurf vorgesehnen Schwellenwerte in der vorgesehenen Form verabschiedet werden. Bei den neuen Schwellenwerten handelt es sich um eine rechnerische Anpassung, die die veränderten Relationen zwischen dem Euro und den Sonderziehungsrechten nach den WTO-Beschaffungsübereinkommen berücksichtigt. Aus kommunaler Sicht ist von besonderem Interesse, dass ungeachtet der neuen EU-Schwellenwerte die derzeit in Deutschland nach der Vergabeverordnung (VgV) vorgesehenen Schwellenwerte weiterhin Gültigkeit für die Vergabepraxis besitzen. Die Einführung der neuen Schwellenwerte setzt zwingend eine rechtliche Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber voraus. Solange folglich noch keine Änderung der Vergabeverordnung vorgenommen wurde, sind die derzeit geltenden EU-Schwellenwerte (VOB: 5 Mio. €, VOL: 200 000 €) in der Vergabepraxis zu beachten.
|