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In Antwortschreiben vom 19. bzw. 14. April haben jetzt Bundesminister Wolfgang Clement und die Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Angela Merkel, MdB geantwortet. Minister Clement stellt in seinem Antwortschreiben heraus, dass künftig bei allen Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (VOB: 5 Millionen Euro; VOL und VOF: 200 000 Euro) eine auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen basierende Verordnung einheitlich alle Aufträge regeln soll und es unterhalb dieser Schwellen beim Haushaltsrecht bleibt. Allerdings soll es im Liefer- und Dienstleistungsbereich auch unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Verweisung auf die Verordnung geben. Frau Dr. Merkel geht in ihrem Antwortschreiben ausführlicher auf die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur Novellierung des Vergaberechts ein. Das Schreiben ist im Folgenden wiedergegeben:
„Die Union begrüßt die von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände genannte Zielorientierung „Bewährtes erhalten und Überflüssiges beseitigen". Mit dieser Zielsetzung wurde Anfang 2003 in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion u. a. die Ad hoc Arbeitsgruppe Bürokratieabbau unter Vorsitz meines Kollegen im Deutschen Bundestag, Dr. Michael Fuchs, gegründet. In dem am 11. März 2003 veröffentlichten Zwischenbericht „Beispielhafte Handlungsfelder zum Bürokratieabbau" werden die Ziele der Union bezüglich der „Deregulierung und Entbürokratisierung des öffentlichen Vergaberechts" wie folgt zusammengefasst:
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Beseitigung der Zersplitterung in Wettbewerbsrecht (§§ 97 ff GWB) und Haushaltsrecht (Haushaltsordnungen von Bund und Ländern) durch eine einheitliche Zuordnung zum Wettbewerbsrecht |
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Beseitigung der Zersplitterung in Bundes- und Landesrecht sowie kommunale Regelungen durch Schaffung eines einheitlich für alle öffentlichen Auftraggeber geltenden Vergaberechts |
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Einführung einer Verfallsklausel (sunsetclause) für alle neuen Verwaltungsregelungen |
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Zusammenfassung der bisher neun zu nur noch zwei Vergabeordnungen |
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Verzicht von Bund und Ländern auf eine Überführung der für die Praxis wesentlichen Verdingungsordnungen zur Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen in Rechtsverordnungen. |
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Die CDU/CSU-Fraktion kann sich dem Ergebnisbericht der im Rahmen des „Masterplan Bürokratieabbau" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingesetzten Expertengruppe zur Verschlankung des Vergaberechts nur teilweise anschließen. So begrüßen wir die Aufhebung der additiven Landesvergabegesetze, die Verwendung einheitlicher, vom EU-Recht vorgegebener Begriffe und den Wegfall des so genannten Schubladenprinzips, das ein Entfallen der vier Abschnitte von VOB/A und VOUA im Vergaberecht vorsieht.
Die weitergehenden Forderungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nach einer Zusammenfassung der bisherigen Regelungen der VOB/A, der VOL/A und VOF sind unserer Meinung nach ein sinnvoller Beitrag, weite Teile der bisherigen Vergabevorschriften zu streichen. In diesem Sinne wurde die AG Bürokratieabbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von Ihren Vorstellungen zur weiteren Beratung und Prüfung informiert.
Die Union setzt sich grundsätzlich dafür ein, die Handlungsspielräume der Kommunen zu sichern und - wo möglich - zu erweitern. Insofern ist die von der Bundesregierung geplante Schaffung einer Vergabeverordnung des Bundes in vorliegender Form abzulehnen. Die dabei enthaltene Ausdehnung des Vergaberechtschutzes widerspricht darüber hinaus dem Ziel einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und - aufgrund der Folgen für die Nachprüfungsinstanzen - dem Ziel eines nachhaltigen Bürokratieabbaus. Dennoch betrachten wir die Zersplitterung in Bundes- und Landesrecht sowie kommunale Regelungen als Problem und streben die Schaffung eines einheitlich für alle öffentlichen Auftraggeber geltenden Vergaberechts an. Gerade in diesem Zusammenhang ist der Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, paritätisch zusammengesetzte Vergabeausschüsse zu schaffen, inhaltlich nachvollziehbar. Er wird in die weiteren Planungen mit einbezogen.
Die aufgrund des EU-Legislativpakets erforderlichen nationalen Änderungen sind für den Fall einer Novellierung des Vergaberechts unbedingt zu beachten.“
(Bernd Düsterdiek)
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