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Wie der Zusammenfassung der Ergebnisse zu entnehmen ist, lag der Schwerpunkt des Modellversuchs in der Befreiung vom Nachverhandlungsverbot. Diese bereits zu Beginn des Verfahrens zu beobachtende Tendenz hat sich im Laufe des Modellversuchs, an welchem 15 Kommunen und ein Landkreis teilnahmen, weiter verstärkt. Nachverhandelt wurde den Ergebnissen zufolge in der Regel über Preise, überwiegend auch dann, wenn die Preisvorstellungen zuvor bereits erfüllt worden waren. Häufig wurde ausschließlich über den Gesamtpreis verhandelt. Andere Aspekte als Preise waren hingegen von untergeordneter Bedeutung. Der Endbericht zeigt, dass die durch Nachverhandlungen erzielten Preisnachlässe pro Modellverfahren durchschnittlich rund drei Prozent betragen haben, denen allerdings Nachträge in Höhe von durchschnittlich 2,5 % gegenüber standen. Bei anderen Berechnungsmethoden wurde der finanzielle Vorteil sogar ganz aufgezehrt. Der geringe Preisvorteil stand, so der Abschlussbericht, in keinem Verhältnis zu dem erhöhten Verwaltungsaufwand, der insbesondere auf das Führen der Nachverhandlungen zurückzuführen war. Dies bedeutet, dass die Überlegung der Landesregierung NRW, zukünftig die Kommunen von der Einhaltung bestimmter Verfahrensvorschriften der VOB/A zu befreien, ad acta gelegt werden. Bei Interesse kann der Endbericht zum Modellversuch in NRW unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
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