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Hintergrund des neuen Präqualifikationsverfahrens ist, dass derzeit die Eignung von Bietern gemäß § 8 VOB/A im Rahmen der Bauauftragsvergabe in jedem Einzelfall geprüft werden muss. Dieses verursacht nach Ansicht des BMVBS bei den Unternehmen sowie bei den Vergabestellen einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten. Pro Eignungsnachweis sollen bei den Unternehmen bislang Kosten in Höhe von 150 bis 250 Euro anfallen. Diese Belastung soll durch die Einführung des Präqualifizierungssystems deutlich reduziert werden. Letztlich soll jeder der jährlich rund 1,2 Mio. Bauaufträge schneller ausgeführt werden können. Unter Präqualifikationsverfahren ist dem Erlass zufolge eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise auf der Basis der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzlicher Kriterien zu verstehen. An öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen können ihre Eignung ab sofort bei einer Präqualifizierungsstelle nachweisen. Unter der gemeinsamen Federführung des BMVBS sowie des BMWi hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Einführung eines Präqualifizierungssystems in einer „Leitlinie vom 25.04.2005“ die konkreten Anforderungen an das Präqualifikationsverfahren festgelegt. Gemäß den Vorgaben der Leitlinie führt ein privatrechtlich organisierter „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen“ auf der Grundlage der von den Präqualifizierungsstellen zur Verfügung zu stellenden Daten eine bundesweit einheitliche Liste präqualifizierter Unternehmen. Diese wird im Internet allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Derzeit sind sechs Präqualifizierungsstellen zugelassen. Weitergehende Informationen zum Eignungsnachweis durch Präqualifikation können dem Erlass des BMVBS entnommen werden. Der vollständige Erlass kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
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