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Wie bereits im Newsletter „Vergabe“, Ausgabe 6 vom 28. Mai 2004, berichtet, hatte das BMWA bereits im März 2004 einen ersten Entwurf eines Eckpunktepapiers für die Einführung eines Präqualifikationssystems vorgelegt. Im Kern geht es darum, mit der Einführung eines solchen Verfahrens sowohl einen Beitrag zum Bürokratieabbau und damit zur Kostenredzierung bei Unternehmen und Verwaltung als auch gegen Wettbewerbsverzerrung durch unseriöse Praktiken insbesondere im Nachunternehmerbereich zu leisten. Dem aktuellen Eckpunktepapier zur Einführung eines Präqualifikationssystems im Baubereich liegen folgende wesentliche Überlegungen zugrunde: Im Bau- und Baunebengewerbe soll Unternehmen zukünftig die Möglichkeit geboten werden, wesentliche Teile der im Vergaberecht derzeit für jeden einzelnen Auftrag geforderten Eignungsnachweise durch eine zeitlich befristete Präqualifikation zu ersetzen. Nur bei Vorliegen aller erforderlichen und gültigen Nachweise soll eine Präqualifikation ausgesprochen werden. Es ist daran gedacht, präqualifizierte Unternehmen in einer im Internet zugänglichen, bundesweiten Liste zu führen. Die Präqualifikation soll nur dann erhalten bleiben, wenn in einem Turnus – mindestens einmal jährlich – die erforderlichen Nachweise aktualisiert werden. Wenn ein Unternehmen nicht mehr alle geforderten Kriterien erfüllt, wird die Präqualifikation sofort entzogen.
Die Präqualifikation selbst soll bundeseinheitlich durch eine begrenzte Anzahl wettbewerblich ermittelter privater Unternehmen erfolgen, die von einer noch zu benennenden Bundesbehörde nach einheitlichen Richtlinien akkreditiert und überwacht werden sollen. Sie soll für Unternehmen auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Eignung der Bieter und Bewerber soll somit auch weiterhin durch Einzelnachweise dokumentiert werden können. Soweit die Beteiligung von Nachunternehmen vorgesehen ist, soll sich ein präqualifiziertes Unternehmen verpflichten, nur solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Wichtig ist, dass das präqualifizierte Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitzuteilen hat.
Schließlich soll das Verfahren für öffentliche Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB kostenlos sein. Die Präqualifizierungsstelle soll sich nach Auffassung des BMWA aus den Entgelten für die Präqualifikation finanzieren. Ob und inwieweit ein derartiges Verfahren aus kommunaler Sicht tatsächlich zu einer Vereinfachung und zum Bürokratieabbau beiträgt, wird wesentlich von der tatsächlichen Ausgestaltung des Verfahrens abhängen. Nur eine praxisgerechte Regelung wird gewährleisten können, dass auch die öffentlichen Auftraggeber von einem derartigen Verfahren profitieren können. Das seitens der Arbeitsgruppe „Präqualifikation“ am 27. August 2004 verabschiedete Eckpunktepapier ist unten einschließlich aller Anlagen als PDF-Dokument abrufbar.
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