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Nach einer Mitteilung des Forum Vergabe e. V. betreffen die Änderungen im Wesentlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben nach der VOB/A und der VOL/A und den Anwendungsbereich der VOF, die erhöht beziehungsweise vereinheitlicht wurden. Demnach gilt ab 25.11.2005 für neue Bauvergaben bei freihändiger Vergabe eine Wertgrenze in Höhe von 30 000 €, bei beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb in Höhe von 100 000 € und nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb in Höhe von 200 000 €. Im Bereich der VOL/A sind es für freihändige Vergaben 25 000 € und für beschränkte Ausschreibungen 50 000 €. Diesbezüglich wurde für den VOF-Bereich eine Wertgrenze in Höhe von 100 000 € festgelegt.
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