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Das Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit der Verkündung ist Anfang November 2006 zu rechnen. Ausweislich des Gesetzentwurfs der Landesregierung konnte das Tariftreuegesetz NRW seinen Zweck in der Vergabepraxis nicht erfüllen. Belastungen für Bieter und betroffene öffentliche Auftraggeber auf der einen Seite standen Umsetzungsdefizite insbesondere im Bereich von Kalkulationsüberprüfungen und Kontrollen gegenüber. Hinzu kommt, dass die betroffene Wirtschaft und der Städte und Gemeindebund NRW sowie der Landkreistag auf der Auftraggeberseite das Gesetz nach wie vor ablehnen. Bereits bei seinem Erlass im Dezember 2002 war das Tariftreuegesetz heftig umstritten. Nach einem noch von der vorhergehenden Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der Dortmunder Sozialforschungsstelle hat es sich insgesamt als unwirksam, unpraktikabel und bürokratielastig erwiesen. Vor diesem Hintergrund war die jetzt erfolgte Aufhebung des Tariftreuegesetzes folgerichtig.
(Bernd Düsterdiek)
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