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Wichtig: Das nationale Vergaberecht wird – in Abänderung zum ursprünglich geplanten Novellierungsvorschlag – im Rahmen und unter Beibehaltung des bestehenden Kaskadensystems erfolgen. Dies bedeutet, dass eine Novellierung im Rahmen des Systems von GWB, Vergabeverordnung (VgV) und den Verdingungsordnungen erfolgen wird. Nachdem der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) bereits mit Vorstandsbeschluss vom 29.11.2005 ein „Sofortpaket“ zur Anpassung der VOB/A an die zwingenden Änderungen durch das EU-Vergaberecht sowie das ÖPP-Beschleunigungsgesetz vorgelegt hatte, hat nunmehr auch der Vorstand des DVAL einer überarbeiteten VOL/A 2006 zugestimmt. Nach Auskunft des BMWi ist mit einer Veröffentlichung der neuen Verdingungsordnungen im Mai 2006 zu rechnen. Parallel bedarf es allerdings noch einer Anpassung der Vergabeverordnung, hier der statischen Verweisungen in §§ 4 bis 6 VgV, welche die neuen Verdingungsordnungen in Bezug nehmen und diesen somit ab den EU-Schwellenwerten Rechtsqualität verleihen. Im BMWi geht man davon aus, dass nach Abstimmung des überarbeiteten Verordnungstextes und der notwendigen Länderanhörung ein Kabinettsbeschluss zur Änderung der Vergabeverordnung ebenfalls im Mai 2006 herbeigeführt werden kann. Mit einem abschließenden In-Kraft-Treten der neuen Verdingungsordnungen ist folglich im Juni 2006 zu rechnen. Sowohl der Text der überarbeiteten VOF 2006 als auch der neuen VOL/A 2006 ist bereits auf den Internetseiten des BMWi veröffentlicht worden, um der interessierten Fachöffentlichkeit bereits vorab Gelegenheit zu geben, sich mit den Neuerungen der Verdingungsordnungen vertraut zu machen (unter der Rubrik „Öffentliche Aufträge“). Es bleibt zu beachten, dass die aufgeführten Texte bis zum In-Kraft-Treten der geänderten Vergabeverordnung noch keine Gültigkeit für die Vergabepraxis besitzen (www.bmwi.de).
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