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Mit Datum vom 26. Oktober 2006 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I S. 2334). Dies hat zur Folge, dass ab dem 01. November 2006 für alle europaweiten Ausschreibungen die Abschnitte 2 bis 4 der überarbeiteten VOB/A 2006, der VOL/A 2006 sowie der VOF 2006 anzuwenden sind. Gleichzeitig gelten folgende neue EU-Schwellenwerte: • Bauaufträge: 5,278 Millionen Euro (§ 2 Nr. 4 VgV) • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 211 000 Euro (§ 2 Nr. 3 VgV) • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 422 000 Euro (§ 2 Nr. 1 VgV) • Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberster oder Oberer Bundesbehörden: 137 000 Euro (§ 2 Nr. 2 VgV) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat einen Erlass herausgegeben, mit dem ab 01. November 2006 auch der Abschnitt 1 der VOB/A für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte für den Bereich des Bundes eingeführt wird. Für Städte und Gemeinden gilt: Die Einführung der Neuregelungen in den Verdingungsordnungen (VOB/A und VOL/A) bleibt den Bundesländern vorbehalten. Diese müssen ggf. per Erlass die neuen Verdingungsordnungen für Kommunen für anwendbar erklären. Die jeweilige Situation in den Ländern ist somit zu beachten. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung finden Sie unten zum Download.
(Bernd Düsterdiek)
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