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Die Veröffentlichung der überarbeiteten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) findet sich im Bundesanzeiger Nr. 94a vom 18.05.2006. Die Veröffentlichung der VOF ist bereits im Bundesanzeiger Nr. 91a vom 13. Mai 2006 erfolgt. Die Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) – Ausgabe 2006 – wurde am 30. Mai 2006 als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 100a veröffentlicht. Um das Ziel der EG-Richtlinien, eine verstärkte Nutzung elektronischer Mittel zu unterstützen, wurden die Grundsätze der Informationsübermittlung, insbesondere die Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber, die Kommunikationsmittel und die Verwendung fortgeschrittener elektronischer Signaturen bei der Angebotsabgabe zu wählen, bereits in die Basisparagraphen (Abschnitt 1, §§ 16 und 21) für die Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte aufgenommen. Die Anwendung der Abschnitte 2 bis 4 der VOL/A 2006 bedarf noch der Änderung des § 4 Vergabeverordnung (VgV). Dies soll im Rahmen der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung erfolgen. Bis zum In-Kraft-Treten einer geänderten Vergabeverordnung gelten daher die bisherigen Abschnitte 2 bis 4 der VOL/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 2002 in Verbindung mit dem Rundschreiben des BMWi vom 26. Januar 2006 (vgl. Information unter www.dstgb-vis.de). Der Abschnitt 1 der VOL/A 2006 ist jedoch für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung anzuwenden, da nach dem Wortlaut der Bekanntmachung vom 06. April 2006 die VOL/A 2006 die Ausgabe der VOL/A 2002 ablöst. Städte und Gemeinden sind daher gehalten, den Abschnitt 1 der VOL/A 2006 bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab sofort anzuwenden. Sie finden die aktuellen Fassungen der Verdingungsordnungen – Ausgabe 2006 – unter der Rubrik: Gesetze und Verordnungen auf dieser Internetseite.
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