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Die Bundesregierung hatte bereits 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II in einer Reihe von Erlassen die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben erhöht. Hierbei wurden die Wertgrenzen für Vereinfachte Verfahren auf eine Million Euro (Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen – VOB/A) beziehungsweise 100 000 Euro (Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen sowie Freihändige Vergabe von Bauleistungen) erhöht.
Den Bundesländern wurde empfohlen, die Regelungen für ihre Vergaben und die der Städte und Gemeinden zu übernehmen. Diese Regelungen waren bis Ende 2010 befristet. Das forum vergabe e. V. hat nunmehr einen Überblick über die bisherige Entwicklung einschließlich der beschlossenen Verlängerungen in den Ländern zusammengestellt. Die Übersicht belegt, dass sich die Länder weitgehend auf eine Verlängerung der Vereinfachungsregelungen bis zum Ende des Jahres 2011 verständigt haben. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der tabellarischen Übersicht unter der vorgenannten Internetadresse.
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