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1. Novellierung der Vergabeordnungen
Zwischenzeitlich hat sich allerdings noch Anpassungsbedarf gezeigt. Ergebnis einer weiteren DVA-Vorstandssitzung vom 18.05.2009 ist, dass sich der Hauptausschuss Allgemeines (HAA DVA) in zwei Punkten nochmals beraten muss. Inhaltlich geht es um den ursprünglich in § 6 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-E vorgesehenen Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen vom Wettbewerb. Das auch im Deutschen Bundestag diskutierte Thema hat der DVA-Vorstand zwischenzeitlich dahingehend entschieden, dass auf den ursprünglich vorgesehenen Ausschluss gemeinnütziger Unternehmen nun doch verzichtet wird.
Ein noch offener Punkt ist die mögliche Übernahme der so genannten „Mittelstandsklausel“ des § 97 Abs. 3 GWB in den Unterschwellenbereich. Der Vorstand des DVA hat entschieden, dass sich abschließend der Hauptausschuss Allgemeines mit der Frage beschäftigen soll, ob es bei der derzeitigen Fassung des § 5 Abs. 2 VOB/A-E bleiben soll oder ein Kompromissvorschlag gefunden werden kann.
Hinsichtlich der Novellierung der VOL/A gibt es ebenfalls noch Abstimmungsbedarf. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) wird sich abermals Ende Mai 2009 mit den Inhalten der abzustimmenden VOL/A 2009 beschäftigen. Im Zuge der Beratungen zur Novelle der VOL/A hat das federführende BMWi angedeutet, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass die VOL/A (und damit auch die VOB/A und VOF) noch vor der Sommerpause in Kraft treten wird. Grund ist, dass die Novelle der Vergabeverordnung (VgV), die als Scharnier für die Inkraftsetzung der VOL/A im Oberschwellenbereich zwingend erforderlich ist, noch nicht abgestimmt ist. Angesichts des engen Zeitfensters (vor der Bundestagswahl) muss abgewartet werden, ob hinsichtlich der erforderlichen Kabinettsbefassung und der Beteiligung des Bundesrates die Novellierung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
Das BMWi hat darüber hinaus mit Datum vom 04.05.2009 den Entwurf einer überarbeiteten Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF – Ausgabe 2009) veröffentlicht.
Die VOF wird neu strukturiert und zusammengefasst. Der VOF-Entwurf, der hier abgerufen werden kann, sieht nur noch zwanzig Paragrafen (bislang 26 Paragrafen) sowie die Anhänge I, II und TS vor. In die vorliegende Entwurfsfassung sind bereits zahlreiche Hinweise und Vorschläge eingeflossen, welche seitens der beteiligten Verbände im Rahmen der VOF-Novelle diskutiert wurden. Da nicht mehr mit gravierenden Änderungen zu rechnen ist, stünde einer Veröffentlichung der VOF in Kürze nichts mehr im Wege. Zu beachten bleibt indes, dass auch die neue VOF 2009 vom Inkrafttreten der überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) abhängig ist.
2. Neuregelung der Sektorenverordnung (SektVO)
Das BMWi hat den Entwurf einer Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasser- und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) vorgelegt.
Entwurf der Sektorenverordnung vom 06.04.2009
Begründung zur Sektorenverordnung
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 22.04.2009 gegenüber dem BMWi zur vorgenannten SektVO Stellung genommen. Die Bundesvereinigung begrüßt unter dem Gesichtspunkt eines anwenderfreundlichen Vergaberechts die Einführung einer eigenständigen Verordnung für Sektorenauftraggeber. Mit der SektVO kann unter anderem der in der Vergangenheit vorherrschenden Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Einstufung kommunaler Unternehmen in die Abschnitte 3 oder 4 der jeweiligen Verdingungsordnungen begegnet werden. Diese Frage war in der Vergangenheit vor dem Hintergrund der freien Wahl der Vergabeart relevant, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Wettbewerbsnachteile.
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