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Derzeit steht noch eine abschließende Prüfung durch das BMWi sowie eine letzte Runde der Abstimmung mit den beteiligten Ressorts aus. Dem Vernehmen nach ist es nicht ausgeschlossen, dass noch im März 2008 eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf durchgeführt wird. Eine erste Kabinettsbefassung könnte folglich noch im April 2008 erfolgen.
Inhaltlich hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, soziale Aspekte sowie Umweltkriterien im Vergaberecht verstärkt zu berücksichtigten. Diesbezüglich ist an eine Ergänzung des § 97 Abs. 4 GWB gedacht, die im Wesentlichen an die Formulierungen der Art. 26 und 38 der Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG) anknüpfen soll. Da sich § 97 Abs. 4 GWB in seiner derzeitigen Fassung im Kern auf die Eignungskriterien im Vergabeverfahren bezieht, bleibt abzuwarten, wie die potenzielle Neuregelung zu lesen und insbesondere in der kommunalen Vergabepraxis umzusetzen sein wird.
Der Referentenentwurf des BMWi wird sich darüber hinaus mit dem Thema „Mittelstandsförderung“ (Redaktionelle Überarbeitung des § 97 Abs. 3 GWB) beschäftigen und auch die aktuelle Problematik „Städtebauliche Verträge und Vergaberecht“ aufgreifen. Aus kommunaler Sicht ist zudem begrüßenswert, dass in § 99 GWB an eine klarstellende Regelung zu In-House-Geschäften gedacht wird.
Weitere, aus kommunaler Sicht positiv zu bewertende Neuregelungen werden sich mit der Voraberteilung des Zuschlags (§ 115 Abs. 2 GWB) sowie mit der Kostentragung im Falle der Antragsrücknahme durch den Antragsteller (§ 128 Abs. 4 GWB) beschäftigen. Weitere Änderungen betreffen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 110 Abs. 1 und 2 GWB), die Festlegung von Gebührenhöhen (§ 128 Abs. 2 GWB) sowie die Übernahme des § 13 Vergabeverordnung (VgV) in das GWB.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird an dieser Stelle über die Vorlage des Referentenentwurfs aktuell berichten.
Neben der Überarbeitung des GWB steht zudem eine Novellierung der Verdingungsordnungen an. Die Arbeitsgruppe VOB/A des DVA hat diesbezüglich eine überarbeitete Fassung der VOB/A fertig gestellt, die am 03.03.2008 im Hauptausschuss Allgemeines (HAA) des DVA abschließend beraten werden soll. Mit der Beibehaltung der Trennung von Ober- und Unterschwellenbereich setzt der Entwurf den Beschluss des HAA vom 30.10.2007 um. Zudem scheint das Ziel erreicht worden zu sein, die Anzahl der Paragrafen von bislang 32 auf 22 Basis-Paragrafen zu reduzieren. Die Abstimmung von Struktur und Inhalt der VOB/A mit der zukünftigen VOL/A bleibt weiteren Beratungen vorbehalten, die derzeit unmittelbar zwischen Bau- und Wirtschaftsministerium geführt werden.
Nach wie vor ist es erklärtes Ziel innerhalb der Bundesregierung, die Novellierung von VOB/A und VOL/A im Gleichklang umzusetzen. Mit Blick auf die Überarbeitung der VOL/A ist zudem zu berücksichtigen, dass das BMWi derzeit mit der Auswertung eines Gutachtens zur Standardkostenmessung öffentlicher Vergabeverfahren beschäftigt ist. Auf der Grundlage der Gutachtenergebnisse sowie im Abgleich mit der VOB/A-Novelle soll das weitere Verfahren zur Überarbeitung der VOL/A vorangetrieben werden. Die kommunalen Spitzenverbände sind sowohl im DVA als auch im DVAL vertreten.
(Bernd Düsterdiek, 22.02.2008)
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