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Als wesentlicher Streitpunkt hatte sich in den vergangenen Wochen die Frage nach der weitergehenden Öffnung des Vergaberechts für „vergabefremde Aspekte“ (Sozialkriterien) erwiesen. Bevor der Referentenentwurf öffentlich zugänglich gemacht wird, steht noch eine Abstimmung auf Staatssekretärsebene an. Dem Vernehmen nach wird der Novellierungsvorschlag nunmehr eine Regelung zur Beachtung sozialer Aspekte im Vergabeverfahren beinhalten (§ 97 Abs. 4 GWB). Voraussetzung: Es muss sich im Einzelfall um eine zusätzliche Bedingung für die Ausführung eines Auftrags handeln. Der Novellierungsvorschlag wird zudem eine Regelung zur so genannten In-House-Vergabe enthalten. Eine Freistellungsregelung für interkommunale Kooperationen soll es – entgegen dem Vorschlag des DStGB – zunächst nicht geben. Neben weiteren Änderungen ist schließlich auch eine Neuregelung zur Kostentragung im Falle der Antragsrücknahme durch einen Bieter vorgesehen. Hier scheint das BMWi einem Vorschlag des DStGB zu folgen, der bereits mehrfach eine entsprechende Anpassung im GWB eingefordert hatte.
Parallel zur Überarbeitung von GWB und VgV laufen auf Bundesebene auch die Arbeiten zur Novellierung von VOB/A sowie VOL/A. Es ist vorgesehen, ebenfalls bis Januar / Februar 2008 Neufassungen vorzulegen, welche dann im Hauptausschuss „Allgemeines“ des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) sowie im Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) beraten werden sollen. Die Anhörung der beteiligten Kreise ist bis Mitte des kommenden Jahres beabsichtigt. Fraglich wird sein, ob die beabsichtigte Angleichung von VOB/A und VOL/A tatsächlich gelingen wird.
Der DStGB wird Sie an dieser Stelle über die Vorlage des BMWi-Referentenentwurfs sowie über die weiteren Aktivitäten zur Novellierung von VOB/A und VOL/A informieren.
(Bernd Düsterdiek, 20.12.2007)
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