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Die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaft ver.di vereinbarten 2003 in einem Tarifvertrag, dass die Entgeltumwandlung durch die kommunalen Arbeitgeber über öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen, Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe oder Kommunalversicherer zu erfolgen habe. Auf Basis dieses Tarifvertrags haben Städte und Gemeinden sowie kommunale Betriebe Verträge über Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung ohne transparente Vergabeverfahren direkt an diejenigen Dienstleister vergeben, die den im Tarifvertrag genannten drei Gruppen angehören. Dies war nach der Entscheidung des EuGH rechtswidrig (RS. C-271/08 vom 15.07.2010).
Nach Auffassung der EU-Kommission haben die deutschen Behörden das EuGH-Urteil noch nicht umgesetzt, denn der Tarifvertrag und die entsprechenden Rahmenverträge seien nach wie vor in Kraft. Daher hat die Kommission wegen der ausbleibenden Umsetzung des EuGH-Urteils in Sachen Tarifentgeltumwandlung gegen Deutschland gemäß Art. 260 AEUV ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet. Mithin droht Deutschland durch den EuGH eine Verurteilung zu einer Zwangsgeldzahlung.
Anmerkung:
Der EuGH hat festgestellt, dass die öffentliche Hand auch als Tarifvertragspartei und im Zusammenwirken mit Arbeitnehmervertretern nicht ohne öffentliche Ausschreibung Versorgungsträger zur Durchführung der Entgeltumwandlung beauftragen darf. Dies bedeutet, dass die zum Teil zwischen Kommunen und Versorgungsträgern ohne Ausschreibung geschlossenen Verträge vergaberechtswidrig zustande gekommen sind und mithin (gegebenenfalls durch außerordentliche Kündigung) aufgehoben werden müssen. Ob und in welchem Umfang kommunale Arbeitgeber zwischenzeitlich Rahmenverträge zur Entgeltumwandlung außerordentlich gekündigt beziehungsweise aufgehoben haben, ist dem DStGB nicht bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat mitgeteilt, in Kürze gemeinsam mit Ländervertretern, dem VKA sowie den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Wir werden weiter berichten.
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