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Nach Auskunft des BMWi basieren die vorgeschlagenen VOL/A-Änderungen auf dem vom BMWi in Auftrag gegebenen Gutachten „Kostenmessung der Prozesse öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus Sicht der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber“. Zudem sind die seitens der Bundesregierung aufgestellten Eckpunkte zu einer Reform des Vergaberechts (vom 28.06.2006) zugrunde gelegt.
Mit der angedachten Neustrukturierung der VOL/A soll eine Reduzierung des Regelungsumfanges von derzeit 30 (beziehungsweise 32 Paragrafen) auf 20 Paragrafen erfolgen. Darüber hinaus sind redaktionelle sowie inhaltliche Anpassungen vorgesehen. Sinnvollerweise soll die VOL/A in Zukunft „Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen“ heißen. Hiermit greift das BMWi die bereits seitens des DVA für die VOB/A verwandte Begrifflichkeit auf.
Mit Blick auf inhaltliche Neuregelungen können insbesondere folgende Punkte benannt werden:
- Zusammenfassung der Abschnitte 1 und 2 der VOL/A. Darüber hinaus ist eine ersatzlose Streichung des Abschnitts 3 sowie eine Überführung des Abschnitts 4 in eine „Sektorenverordnung“ des Bundes geplant.
- Verzicht auf den Vorrang des Offenen Verfahrens, das heißt Gleichrangigkeit der Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte bei obligatorischem Teilnahmewettbewerb.
- Gleiche Verfahrensbezeichnungen für Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte.
- Einführung einer „Bagatellgrenze“: Geltung der VOL/A erst ab einem Auftragswert von 500 Euro.
- Die Eignung der Bieter wird in allen Verfahren als Regel vorausgesetzt – gegebenenfalls weitere Nachweise durch Eigenerklärungen.
- Einführung einer Frist zum Nachreichen von Unterschriften / Erklärungen / Preisen.
- Festschreibung der Kostenfreiheit für die Teilnahme von Bietern und Bewerbern an Vergabeverfahren.
- eVergabe: Einführung einer zentralen Veröffentlichungspflicht für Bund, Länder und Gemeinden über www.bund.de.
Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) wird sich in den kommenden Wochen weiter intensiv mit einer Neuregelung der VOL/A beschäftigen. Ziel des BMWi ist es, eine neue VOL/A zeitgleich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (GWB) zu verabschieden.
Anmerkung:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat zu dem BMWi-Arbeitsentwurf vom 04.06.2008 Stellung genommen. Hierbei hat der DStGB darauf hingewiesen, dass es mit Blick auf die Vergabepraxis dringend erforderlich ist, die angedachten Regelungen in der VOL/A eng mit den Regelungen der VOB/A abzustimmen. Dies entspricht auch einer Forderung der Bundesregierung, die mit Blick auf Transparenz und Vereinfachung des Vergaberechts eine weitgehende Angleichung beider Verdingungsordnungen eingefordert hatte.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen aber die inhaltlichen und strukturellen Planungen für die VOL/A und die VOB/A noch weit auseinander. Es ist daher zweifelhaft, ob die angestrebte Novellierung der Verdingungsordnungen tatsächlich zeitgleich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet werden kann.
(Bernd Düsterdiek, 01.08.2008)
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