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Vor dem Hintergrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens, der anstehenden Reformen des Vergaberechts und der zunehmenden Befrachtung des Einkaufs mit vergabefremden Zielen hat der Beirat versucht, Wirtschaftlichkeitspotentiale der öffentlichen Beschaffung aufzuzeigen und Vergaberegeln abzuleiten.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens nach wie vor erhebliche Einsparpotentiale liegen. Die Berater kritisieren darüber hinaus, dass öffentliche Aufträge häufig ohne Ausschreibung vergeben werden und der öffentliche Einkauf zu wenig transparent sei.
Erfreulich ist, dass der Wissenschaftliche Beirat in seinem Gutachten Stellung gegen die Aufnahme vergabefremder Aspekte in das GWB bezieht und auf die grundsätzlichen Probleme der Nutzung des öffentlichen Einkaufs zu Lenkungszwecken hinweist. Auch der DStGB hat sich in der Vergangenheit für einen Verzicht auf „vergabefremde“ Aspekte im Vergaberecht ausgesprochen. Grund ist, dass das Vergaberecht im Kern produkt-, eignungs- und leistungsbezogen ausgestaltet ist. Vergabefremde und oftmals politisch motivierte Aspekte sollten daher nicht mit dem Vergaberecht vermengt werden.
Anmerkung:
Das BMWi-Gutachten bestätigt die DStGB-Forderungen nach mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie. Ein Referentenentwurf zum neuen Vergaberecht wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats kann unten als PDF-Datei abgerufen werden.
Auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Anfang September 2007 ein „Gutachten zur Evaluation der Vergabeverfahren nach der VOB/A“ vorgelegt. Dem Abschlussbericht ist zu entnehmen, dass sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen weitestgehend mit der VOB zufrieden sind. Kritische Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf die Vergabepraxis. Gleichwohl wurde festgestellt, dass die VOB/A erhebliche Informationspflichten und formale Anforderungen, insbesondere für die Bieterseite, enthält. Dem Gutachten zufolge sind der Bauwirtschaft durch nach der VOB/A durchgeführte Vergabeverfahren der Bundes- und Landesauftraggeber allein im Jahr 2005 administrative Kosten in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro entstanden. Ziel soll es nun mit Blick auf die anstehende Novelle des Vergaberechts sein, zu prüfen, inwieweit Vergabeverfahrensregelungen im Sinne der Praxis sinnvoll angepasst werden können.
Das „Gutachten zur Evaluation der Vergabeverfahren nach der VOB/A“ kann bei Interesse unten als PDF-Dokument abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek)
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