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Ausweislich der statistischen Meldungen hat sich bei den Eingangszahlen der Vergabekammern gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang auf 1 065 Anträge ergeben. Dieser Wert liegt nicht nur unter dem langjährigen Mittel, es ist auch der niedrigste Wert seit dem Jahr 2001. Bei den Beschwerden zum Oberlandesgericht hat sich hingegen kein Abwärtstrend durchgesetzt, mit 226 Beschwerden liegt sogar ein überdurchschnittliches Jahr vor.
Die Erfolgsquote der Antragssteller von den Vergabekammern lag erneut niedrig, mit 13,71 Prozent aber knapp über dem langjährigen Mittel von 12,61 Prozent. Bei deutlich unterdurchschnittlich wenigen Rücknahmen führte eine etwas höhere Erfolgsquote der Auftraggeber zu einem Anteil von 53,52 Prozent von im Ergebnis erfolglosen Anträgen, was dem langjährigen Mittel entspricht. Eine sprunghafte Entwicklung gab es hingegen bei den Verfahren, bei denen die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB verlängert werden musste. 2010 musste bei knapp über 43 Prozent diese Frist verlängert werden.
Die Anzahl der von Auftraggebern in der Beschwerdeinstanz gestellten Anträge auf vorzeitige Zuschlagsgestattung nach § 121 GWB bewegte sich zudem in einem zu vernachlässigenden Bereich. 2004 wurden 16 Anträge gestellt. Im Jahr 2010 wurde sogar nur ein einziger Antrag nach § 121 GWB gestellt. Bei den Verfahren vor den Vergabekammern blieb die Zahl der Anträge auf vorzeitige Zuschlagsgestattung nach § 115 Abs. 2 GWB mit zwanzig Anträgen in 2010 ebenfalls unterdurchschnittlich und lag auch deutlich unter dem 2009 erreichten Wert von 47 Anträgen. Die Erfolgsquote dieser Anträge blieb ebenfalls gering und betrug – bei eher rückläufiger Tendenz – im langjährigen Mittel knapp über 12 Prozent.
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