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Wie das BMWi mitteilt, hat die Bundesregierung eine führende Rolle und Vorbildfunktion bei der Lösung zentraler Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Sicherung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. In ihrer Kabinettsklausur am 23./24.08.2007 in Meseberg hat sie deshalb die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen durch die Bundesbehörden in die dort beschlossenen „Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm“ aufgenommen.
In Umsetzung dieses Beschlusses hat das Bundeskabinett am 05.12.2007 auf Vorschlag des BMWi die vorstehend benannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift verabschiedet, die im Bundesanzeiger Nr. 12, S. 198 vom 23.01.2008 veröffentlicht wurde.
Danach haben ab sofort bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen alle Bundesdienststellen in Konkretisierung zu den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften einschließlich Leitlinien zu beachten. Die Leitlinien gelten der Verwaltungsvorschrift zufolge ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger zunächst für vier Jahre.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 23.01.2008 kann bei Interesse unten auf dieser Seite abgerufen werden.
(Bernd Düsterdiek, 22.02.2008)
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